4.) Auslieferung des regenerierten Kältemittels
Nach interner Freigabe der spezifischen Kältemittelcharge erfolgt die Abfüllung des wiederaufbereiteten Kältemittels in Zylinder und Fässer. Diese Gebinde stehen nun für die Auslieferung bereit. Sämtliche Gebinde, in denen sich aufbereitete Waren befinden, sind mit einem fälschungssicheren Hologramm gekennzeichnet.
Die aufbereitete Ware ist quotenfrei, d.h. sämtliche wiederaufbereitete Kältemittel obliegen NICHT dem europäischen CO2-Quotensystem für fluorierte Gase gem. F-GaseVO. Auch gilt für die wiederaufbereiteten Stoffe hinsichtlich der erlaubten Füllmenge NICHT die Obergrenze von 40 CO2-Tonnen im Falle eines Treibhauspotentials des Kältemittels >2.500 GWP/ kg, wie z.B. bei R404A Neuware der Fall.