Biogenes Flüssiggas im Tank
Im Gegensatz zu konventionellem Propan, das aus Kohlenwasserstoffen hergestellt wird, entsteht biogenes Flüssiggas als Nebenprodukt bei der Herstellung von Biokraftstoffen aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie aus nachwachsenden Rohstoffen wie
- pflanzlichen Ölen (Palm, Rapsöl) und/oder
- recycelten Abfällen (Speiseöle und tierische Fette).
Mit biogenem Flüssiggas können die CO2-Emissionen im Vergleich zu konventionellem Flüssiggas um circa 40 bis zu 90 % reduziert werden.
Das von TEGA angebotene biogene Flüssiggas ist chemisch identisch mit konventionellem Propan und ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anerkannt.
Biogenes Flüssiggas hat chemisch betrachtet die gleichen Eigenschaften wie fossiles Flüssiggas und kann ohne Umstellung für alle bestehenden Flüssiggas-Anlagen, als auch für Flüssiggas-Anlagen, welche neu geplant sind, verwendet werden.
Eine Anpassung der Anlagentechnik bei der Umstellung von fossilen auf biogenes Flüssiggas ist nicht erforderlich.
TEGA bietet biogenes Flüssiggas über ein zertifiziertes Massenbilanzierungssystem an.
Massenbilanzsystem
TEGA verfügt über eine bilanzierte Menge an biogenen Flüssiggas.
Im BioLPG-Register werden die Menge und die Qualität dokumentiert.
Dabei wird sichergestellt, dass das Bio-Flüssiggas in Menge und Qualität erfasst und gebucht wird.
Nachdem das biogene Flüssiggas an den Kunden ausgeliefert wurde, wird exakt die Menge biogenen Flüssiggases aus dem Bio-LPG Register ausgebucht, die in den Kundentank eingefüllt wurde.
Diese Nachweisführung wird Massenbilanzierung genannt.
Durch das BioLPG-Register wird sichergestellt, dass nicht mehr Biogenes Flüssiggas ausgeliefert wird, als zur Verfügung steht.
Der Kunde erhält zur Dokumentation einen Mengen- und Qualitätsnachweis, in dem die CO2-Emissions-Minderung dokumentiert ist.
Das Massenbilanzsystem gewährleistet eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des BioLPGs von seiner Verwendung bis zu seiner Erzeugung und orientiert sich an den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches seit 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und die Vorgaben für Heizungsanlagen in Neubauten und Bestandsgebäuden regelt.
Das biogene Flüssiggas von TEGA ist als Erfüllungsoption für die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien voll anerkannt.
TEGA bietet biogenes Flüssiggas in verschiedenen Produktvarianten an.
Es kann zu 100 % oder anteilig an der gesamten Flüssiggaslieferung bestellt werden.
So sind auch 15 %, 30 %, 60 % oder 65 % möglich, entsprechend den Anforderungen des GEG.
Die Nutzungspflichten für erneuerbare Energien sind somit sehr einfach zu erfüllen.
Die Endkunden erhalten einen unabhängigen Nachweis über die gelieferte BioLPG Eigenschaft.