Rücknahme und Wiederaufbereitung von Kältemitteln
Unsere Kreislaufwirtschaft
Möchten Sie Ihr gebrauchtes Kältemittel nach der Wiederaufbereitung erneut beziehen? Wenn gewünscht, erarbeiten wir zusammen mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Rücknahme- und Wiederaufbereitungskonzept.
Gebrauchte Kältemittel aus Kälteanlagen sind nach § 48 KrW-/AbfG gefährliche Abfälle. Hierzu zählen alle chlor- bzw. fluorhaltigen Kältemittel und Mischungen.
Gefährliche Abfälle unterliegen der Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass die Annahme gefährlicher Abfälle mit den behördlich vorgeschriebenen Formularen nachgewiesen werden muss. Fa. TEGA führt daher den Nachweis der Annahme von gebrauchtem Kältemittel nur mit Übernahmeschein durch.
Was bedeutet das für Sie?
Als in der Kältetechnik tätiges Unternehmen sammeln Sie gebrauchte Kältemittel bei Ihren Betreibern von Kälteanlagen ein und sind selbst auch verpflichtet Ihren Kunden einen Nachweis für die entsorgte Menge zu geben, da der Abfallbegriff bereits erfüllt ist, wenn Ihre Kunden das Kältemittel nicht mehr zurück haben wollen. Unter Umständen hat der eine oder andere Kunde bereits einen Übernahmeschein gefordert, oder möchte sein Kältemittel wiederaufbereiten?