Der Bundestag hat beschlossen, dass der abgesenkte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für Flüssiggas und Erdgas noch bis zum 29. Februar 2024 gilt.
Ab dem 1. März 2024 greift dann wieder der herkömmliche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Der Bundestag hat beschlossen, dass der abgesenkte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für Flüssiggas und Erdgas noch bis zum 29. Februar 2024 gilt.
Ab dem 1. März 2024 greift dann wieder der herkömmliche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
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