der reduzierte Umsatzsteuersatz für Flüssiggas-Lieferungen wird zum 31. März 2024 enden.
Für die Erhebung des Umsatzsteuersatzes ist das Leistungsdatum und nicht das Bestelldatum ausschlaggebend.
Reduzierter Umsatzsteuersatz für Flüssiggaslieferungen endet zum 31. März 2024
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