Entlastungen für Flüssiggas-Kunden

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Die Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich nun auch auf Entlastungen für Haushalte geeinigt, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" wie Flüssiggas, Heizöl oder Pellets heizen.

Die Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich nun auch auf Entlastungen für Haushalte geeinigt, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" wie Flüssiggas, Heizöl oder Pellets heizen.
 

Für welchen Zeitraum gelten die Entlastungen?

Nach dem Eckpunktepapier von SPD, Grüne und FDP sollen die Haushalte rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden.

Wie hoch sind die Entlastungen?

  • Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen.
  • Die Entlastung soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).
  • Das bedeutet: Es werden 80% von dem Betrag erstattet, der über den doppelten Kosten der Rechnung vom letzten Jahr liegt; sofern der Erstattungsbetrag über 100 Euro liegt. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen.

Was müssen Haushalte tun, um die Erstattung zu erhalten?

  • Antragssteller müssen mittels eidesstattlicher Erklärung die Brennstoffrechnung bestätigen.
  • Bei Mehrparteienwohnungen hat der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieter schriftlich zu bescheinigen.
  • Die weiteren Zugangsvoraussetzungen sollen im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung bestimmt werden. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder.
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