FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten aus unseren verschiedenen Bereichen.
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Flüssiggas im Tank

    • Wärmeversorgung und Kochen sind die beiden vom Bundesfinanzministerium begünstigten Nutzungsarten. Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass Flüssiggas (LPG) vom Versorgungsunternehmen per Tankwagen zum Endkunden transportiert wird.

    • NICHT begünstigt werden somit Flaschengas, Autogas und Treibgas.

    Der Begriff „Wärmeversorgung“ ist hier nicht näher definiert. In Analogie zu § 1a Nr. 12 EnergieStG kann davon ausgegangen werden, dass Anwendungen erfasst sind, bei denen „das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme“ erfolgt.

    Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

  • Für alle Gaszählerabrechnungen im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 1. April 2024 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % für den gesamten Abrechnungszeitraum.

  • Die Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich nun auch auf Entlastungen für Haushalte geeinigt, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" wie Flüssiggas, Heizöl oder Pellets heizen.
     

    Für welchen Zeitraum gelten die Entlastungen?

    Nach dem Eckpunktepapier von SPD, Grüne und FDP sollen die Haushalte rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden.

    Wie hoch sind die Entlastungen?

    • - Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen.
    • - Die Entlastung soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).
    • - Das bedeutet: Es werden 80% von dem Betrag erstattet, der über den doppelten Kosten der Rechnung vom letzten Jahr liegt; sofern der Erstattungsbetrag über 100 Euro liegt. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen.

    Was müssen Haushalte tun, um die Erstattung zu erhalten?

    • - Antragssteller müssen mittels eidesstattlicher Erklärung die Brennstoffrechnung bestätigen.
    • - Bei Mehrparteienwohnungen hat der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieter schriftlich zu bescheinigen.
    • - Die weiteren Zugangsvoraussetzungen sollen im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung bestimmt werden. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder.
  • Wann findet die Äußere Prüfung statt?

    Diese Prüfung ist alle zwei Jahre im Jahresverlauf fällig und wird entsprechend eingeplant. Wir bitten um Beachtung, dass wir keinen Einfluss auf die Terminvergabe haben, da das Prüfunternehmen sich selbst terminiert.

    Beispiel: Letzte Äußere Prüfung war am 07.04.2020, nächste Äußere Prüfung muss bis spätestens 31.12.2022 stattfinden.

    Werde ich über den Prüftermin informiert? 

    In der Regel findet diese Prüfung ohne Terminabsprache statt, um einen unverfälschten Eindruck der Anlage zu erhalten. Sollte der Tank nicht frei zugänglich sein, z.B. durch ein verschlossenes Tor oder freilaufende Hunde, so kann eine telefonische Terminabstimmung erfolgen.

    Was ist, wenn ich am Tag der Prüfung nicht vor Ort sein kann?

    Sofern der Behälter frei zugänglich ist, d.h. der Zugang nicht durch z.B. ein verschlossenes Tor, freilaufende Hunde oder ähnliches nicht möglich ist, müssen Sie für die Prüfung nicht vor Ort sein.

    Die Prüfung ist überfällig – was soll ich tun? 

    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihren Fall individuell mit Ihnen besprechen.

  • Mieter sowie selbstnutzende Wohnungseigentümer sollen über Härtefallregelungen unterstützt werden, wenn die Bevorratung anderer Heizmittel – etwa Flüssiggas (LPG), Heizöl oder Pellets – zu unzumutbaren Belastungen führt.

  • Nein, Verbraucher von Flüssiggas (LPG) haben keinen Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe. Sie wird ausschließlich Erdgas- und Fernwärmenutzern gewährt.
     

  • Verbrauchern von Flüssiggas (LPG) wird kein Anspruch auf die Gaspreisbremse eingeräumt.

    Die Gaspreisbremse wird ab 1. März 2023 für Erdgas- und Fernwärmenutzer eingerichtet (Haushalte und KMU; Industrie schon ab 1. Januar 2023).

  • Installationsmaßnahmen, die nicht im Bereich der öffentlichen Versorgung liegen, sind  nicht steuerbegünstigt (wie z. B. Installation von Flüssiggastanks oder Errichten von Rohrleitungen im Kundeneigentum).
     

  • Folgende Hinweise und Tipps helfen dabei, das eigene Zuhause auch in der kalten Jahreszeit in einen wohlig warmen und behaglichen Ort zu verwandeln.

    • Regelmäßig: Heizung entlüften – Wasserdruck kontrollieren
    • Nachts bis 30 % sparen: automatische Nachtabsenkung oder montiertes Thermostat
    • Abends schön warm: Auskühlen der Räume tagsüber vermeiden
    • Eiskalte Wände: warme Wände strahlen mehr Wärme aus!
    • Heizkörper: leisten gute Arbeit, wenn sie freiliegen
    • Urlaub: Heizung runterregeln oder abstellen - es lohnt sich!

    Zwischen Eispalast und Hochofen - Wie Sie die richtige Temperatur finden
    Über Nacht senkt sich die Körpertemperatur und wir haben morgens ganz natürlich das Bedürfnis nach einer warmen Umgebung, zum Beispiel die eines vorgeheizten Badezimmers. Leider geht durch das Lüften nach dem Duschen die Energie eines auf 24 Grad regulierten Badezimmers schnell wieder verloren. Es gilt die Waage zu halten zwischen sich wohlfühlen und Energiehaushalt, wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

    • Wohlfühltemperatur: individuell als angenehm empfunden
    • Wohnzimmer: Werte um 20 Grad reichen aus
    • Badezimmer: Temperaturen immer niedrighalten
    • Schlafzimmer: tieferer Schlaf bei Werten unter 18 Grad möglich
    • Kleinkinder: Schlafzimmer von kleinen Kindern dürfen nicht unter 16 Grad abkühlen!
    • 6 % Energieersparnis: Jedes Grad weniger bringt’s

    Vom Winde verweht – Fenster auf oder zu?
    Es gibt die „Fenster-offen-Schläfer“ und die, die es immer geschlossen haben. Das muss ja nicht gleich in Streit ausarten aber es gibt dennoch ein paar Fälle, in denen mit einem gekippten Fenster Energie gespart oder im wahrsten Wortsinn zum Fenster hinausgeschmissen wird.

    • 300 € Kosten (pro Saison): durch ständig gekipptes Fenster
    • Hygrometer: Überblick wieviel Luftfeuchte Zuhause vorherrscht
    • Mehr als 65 % Luftfeuchtigkeit sind zu vermeiden
    • Weniger als 35 % Luftfeuchtigkeit sind zu gering und damit ungesund
    • Häufiges Lüften: bei hoher Ausdünstung (Sport,Kochen, Rauchen)
    • So wird gelüftet: Kurz das Fenster vollständig öffnen (Heizung ausschalten)
  • Flüssiggas-Versorgung ist sicher!

    Die Versorgung mit Flüssiggas in Deutschland funktioniert unabhängig von den Erdgaspipelines.

    Trotz der angespannten Lage in der Ukraine müssen sie sich keine Sorgen über die Versorgung mit Flüssiggas in Deutschland machen, da mehr als zwei Drittel des Bedarfs in Deutschland durch heimische Raffinerien abgedeckt werden.

    Weitere zentrale Bezugsquellen sind Lieferungen aus Norwegen, die über die Niederlande und Belgien bezogen werden – aber eben nicht aus Russland wie bei Erdgas.

    Auch die Form des Transports schafft Unabhängigkeit: Flüssiggas kommt auf Schienen, der Straße oder auf Schiffen nach Deutschland und nicht via Pipelines.

  • Erfahrungsgemäß geht man von einer Lebensdauer von mindestens 30 Jahren aus. Im Rahmen eines zu empfehlenden Wartungsvertrages wird die Betriebsperiode des Behälters jeweils um weitere 10 Jahre verlängert. Aufgrund der regelmäßig stattfindenden Sicherheitsprüfungen (alle 2 bzw. 10 Jahre) ist die Sicherheit für diese Prüfzeiträume gewährleistet.

  • Der Eingriff Unbefugte ist durch Abschließen der Armaturenhaube / Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch Einzäunung zu unterbinden. Der Umgang mit offenem Feuer (z.B. Grillen) und das Rauchen sind in unmittelbarer Nähe des Behälters verboten. Der Bereich um den Behälter muss frei von Bewuchs (Bäume, Sträucher) gehalten werden. Der Bereich Zone 1 und 2 muss bei oberirdischer / halb – oberirdischer Aufstellung und bei erdgedeckten Behältern innerhalb des Domschachtes jederzeit von Zündquellen (Feuer, elektrische Anschlüsse oder Geräte) freigehalten werden. Die müssen während des Befüllvorganges von Zündquellen freigehalten werden und in Zone 2 befindliche Geräte oder sonstige Zündquellen müssen sicher außer Betrieb gesetzt sein. Innerhalb der Zone 1 oder 2 dürfen sich keine ungeschützten Kanaleinläufe, Schächte oder sonstige Öffnungen befinden. Der helle, die Sonneneinstrahlung reflektierende Anstrich muss sauber gehalten werden, damit der Behälter insbesondere im Sommer gegen Erwärmung wirksam geschützt ist. Ein 6 kg Feuerlöscher ist betriebsbereit zu halten und alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu prüfen. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstigen anlagenfremde Gegenstände gelagert werden, es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosiongeschützt ausgeführt sein.

  • Sie können zwischen oberirdischen und unterirdischen Flüssiggasbehältern wählen, die es jeweils in 3 verschiedenen Größen (2.700 Liter, 4.800 Liter und 6.400 Liter) gibt.

  • Flüssiggas (Propan, Butan, und deren Gemisch) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas mit wahrnehmbaren Geruch. Es ist schwerer als Luft und schon bei geringer Vermischung mit der Umgebungsluft zündfähig.

    Vorsicht: Unkontrolliert ausströmendes Gas kann zu Verpuffungen oder Explosionen führen. Bei Störungen und Undichtheiten (z.B. Gasgeruch, Ausströmgeräusch) sofort das Behälterabsperrventil unter der Armaturenhaube / unter dem Domschachtdeckel und die Hauptsperreinrichtung außerhalb oder unmittelbar nach Eintritt der Rohrleitungen das Gebäude schließen!

    BEI BETRIEBSSTÖRUNGEN:

    • FACHFIRMA RUFEN!

    IN NOTFÄLLEN:

    • FEUERWEHR (112)
    • POLIZEI (110)
    • UND GASLIEFERANTEN / VERSORGUNGSUNTERNEHMEN BENACHRICHTIGEN !

    BEI GASGERUCH IN GEBÄUDEN ZUSÄTZLICH:

    • FENSTER UND TÜREN ÖFFNEN!
    • KEINE ELEKTROSCHALTER BETÄTIGEN!
    • OFFENE FEUER LÖSCHEN!
    • NICHT TELEFONIEREN!
    • NICHT RAUCHEN! HAUS VERLASSEN!
  • Flüssiggas besteht aus Propan (C3H8) und Butan (C4H10) und deren Gemischen. Im Normalzustand ist Flüssiggas tatsächlich gasförmig. Doch bei einem relativ geringen Druck von einem bis acht bar und Raumtemperatur wird es bereits flüssig. Dann lässt es sich einfach lagern und transportieren, denn im flüssigen Zustand ist sein Volumen um das 260-fache geringer als im gasförmigen Zustand. Umgekehrt bedeutet das: Aus vier Liter Flüssiggas werden über 1.000 Liter brennbares Gas, das vielseitig etwa in einer Flüssiggasheizung der als Autogas verwendet werden kann. Die stoffliche Zusammensetzung und die Qualitätsanforderungen sind in der DIN 51622 beschrieben.

  • Flüssiggas schont die Umwelt und lässt sich zum Beispiel mit Solaranlagen oder wasserführenden Kaminöfen kombinieren. Flüssiggas überzeugt durch geringe Emissionen von Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickoxiden sowie durch eine gute CO²-Bilanz. Zudem ist es nicht giftig und auch nicht wasserlöslich.
    Zu den wichtigsten Eigenschaften von Flüssiggas gehören der hohe Energiegehalt, die schadstoffarme Verbrennung, sowie die einfache und sichere Lagerung in Tanks oder Flaschen. Dadurch ist es in Industrie, Landwirtschaft und im Haushalt vielfältig einsetzbar. Sie können mit Flüssiggas zum Beispiel die gesamte Wärmeversorgung Ihres Hauses sicherstellen oder auch Ihren Gasherd oder Ihren Grill damit betreiben. Dies macht Flüssiggas zu einer interessanten Alternative zu anderen Brennstoffen, gerade wenn Sie in ländlichen Regionen ohne Erdgasanschluss oder in Landschafts- oder Wasserschutzgebieten leben.

  • Vergleich der unteren Heizwerte (Hi)

    Unter dem Heizwert Hi versteht man diejenige Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung einer Mengeneinheit Brennstoff frei wird. Die Bezugstemperatur des Flüssiggases und seiner Verbrennungsgleichungen betragen 25 °C.

    Das entstehende Wasser soll nach dem Verbrennen in gasförmigem Zustand vorliegen. Mit dem nach DIN 4701 errechneten Wärmebedarf kann der Jahresenergiebedarf unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsbedingungen errechnet werden.

    Auf Basis dieser Werte und den zur Verfügung stehenden Behältergrößen ist die gewünschte Bevorratung festzulegen. Anzustreben ist eine Bevorratungsgröße von 70 – 100 % des Jahresenergiebedarfes.

     
    Behälter-TypNennvolumenmax. Inhalt (Füllgrad 85 %)Jahresenergiebedarf bis ca. 
    1,2 t2.700 l2.340 l3.400 l
    2,1 t4.850 l4.120 l5.900 l
    2,9 t6.400 l5.440 l7.900 l

    Jahresanteilige Verbrauchsaufteilung

    Die Heizungskosten setzen sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen:

    • - kapitalgebundene Kosten für Amortisation und Verzinsung des Kapitals 
    • - Betriebskosten für Wartung, Bedienung und Nebenaggregate 
    • - verbrauchsabhängige Kosten für Flüssiggas

     

  • Über ein Logistik-Beteiligungsunternehmen, welches bundesweit über 150 Tankfahrzeuge verfügt, gewährleisten wir Ihre Versorgung mit Flüssiggas nach DIN 51622.

  • Wann findet die Wiederkehrende Prüfung (Innere Prüfung) statt?

    Die Prüfung wird von der ZÜS (TÜV) durchgeführt, diese berücksichtigt die Fälligkeit bei der Tourenplanung. Da die ZÜS (TÜV) sich selbst terminiert haben wir auf die Terminvergabe keinen Einfluss.

    Werde ich über den Prüftermin informiert?

    Ja, Sie werden von dem Prüfunternehmen i.d.R. postalisch ca. 2-4 Wochen im Voraus informiert.

    Was ist, wenn ich am Tag der Prüfung nicht vor Ort sein kann?

    Sofern der Behälter frei zugänglich ist, d.h. der Zugang nicht durch z.B. ein verschlossenes Tor, freilaufende Hunde oder ähnliches nicht möglich ist, müssen Sie für die Prüfung nicht vor Ort sein. Es wird jedoch empfohlen, dass eine mit der Heizungsanlage vertraute Person vor Ort ist. Eine Rohrleitungsprüfung ist ohne eine mit der Heizungsanlage vertraute Person nicht möglich und muss ggf. anschließend eigenständig durch eine Installationsfirma veranlasst werden.

    Die Prüfung ist überfällig – was soll ich tun?

    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihren Fall individuell mit Ihnen besprechen.

  • Flüssiggas ist ein Energieträger, der bei der Förderung von Erdgas und Erdöl als sogenanntes Begleitgas anfällt. In Raffinerien wird Flüssiggas bei der Rohölverarbeitung gewonnen.

Flüssiggas in Flaschen

  • Flaschengas, Autogas und Treibgas sind NICHT von der Umsatzsteuersenkung begünstigt.

  • Die Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich nun auch auf Entlastungen für Haushalte geeinigt, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" wie Flüssiggas, Heizöl oder Pellets heizen.
     

    Für welchen Zeitraum gelten die Entlastungen?

    Nach dem Eckpunktepapier von SPD, Grüne und FDP sollen die Haushalte rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden.

    Wie hoch sind die Entlastungen?

    • - Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen.
    • - Die Entlastung soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).
    • - Das bedeutet: Es werden 80% von dem Betrag erstattet, der über den doppelten Kosten der Rechnung vom letzten Jahr liegt; sofern der Erstattungsbetrag über 100 Euro liegt. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen.

    Was müssen Haushalte tun, um die Erstattung zu erhalten?

    • - Antragssteller müssen mittels eidesstattlicher Erklärung die Brennstoffrechnung bestätigen.
    • - Bei Mehrparteienwohnungen hat der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieter schriftlich zu bescheinigen.
    • - Die weiteren Zugangsvoraussetzungen sollen im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung bestimmt werden. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder.
  • Wir würden uns freuen, wenn Sie ein Teil des TEGA-Teams mit über 500 Vertriebspartnern in Deutschland werden. 
    Welches Kooperationsmodell für Sie passt und wie wir Sie als Vertriebspartner unterstützen können, besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Nutzen Sie doch gleich unser Kontaktformular.
     

  • Eine Rücknahme von Wettbewerbsflaschen (Pfandflaschen) ist leider nicht möglich. Jedoch können Sie jede graue Campingflasche (Kaufflasche) bei uns umtauschen.
    Bei Rückfragen steht Ihnen unser Service-Team unter 0800 12 11 000 gerne zur Verfügung.
    Eine unserer über 500 Vertriebsstellen finden Sie hier.
     

  • Selbstverständlich, wir liefern deutschlandweit Flüssiggas in Flaschen. Ihr individuelles Angebot fordern Sie bitte hier an.

  • Pfandflaschen (rote Behälter mit TEGA-Schriftzug): Flexibles ausleihen und zurückgeben bei einem der über 500 TEGA Vertriebspartnern in Deutschland möglich. Sie zahlen einmalig pro Flasche einen Pfandbetrag. Leere Flaschen werden einfach gegen volle Behälter getauscht. Wenn Sie keinen Bedarf mehr haben, geben Sie die Flasche zurück und erhalten gegen Vorlage der Pfandquittung wieder Ihr Pfand zurück. 

  • Flüssiggas besteht aus Propan (C3H8) und Butan (C4H10) und deren Gemischen. Im Normalzustand ist Flüssiggas tatsächlich gasförmig. Doch bei einem relativ geringen Druck von einem bis acht bar und Raumtemperatur wird es bereits flüssig. Dann lässt es sich einfach lagern und transportieren, denn im flüssigen Zustand ist sein Volumen um das 260-fache geringer als im gasförmigen Zustand. Umgekehrt bedeutet das: Aus vier Liter Flüssiggas werden über 1.000 Liter brennbares Gas, das vielseitig etwa in einer Flüssiggasheizung der als Autogas verwendet werden kann. Die stoffliche Zusammensetzung und die Qualitätsanforderungen sind in der DIN 51622 beschrieben.

  • Bitte fragen Sie bei der Vertriebsstelle Ihrer Nähe nach. Diese finden Sie hier.

  • Flüssiggas schont die Umwelt und lässt sich zum Beispiel mit Solaranlagen oder wasserführenden Kaminöfen kombinieren. Flüssiggas überzeugt durch geringe Emissionen von Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickoxiden sowie durch eine gute CO²-Bilanz. Zudem ist es nicht giftig und auch nicht wasserlöslich.
    Zu den wichtigsten Eigenschaften von Flüssiggas gehören der hohe Energiegehalt, die schadstoffarme Verbrennung, sowie die einfache und sichere Lagerung in Tanks oder Flaschen. Dadurch ist es in Industrie, Landwirtschaft und im Haushalt vielfältig einsetzbar. Sie können mit Flüssiggas zum Beispiel die gesamte Wärmeversorgung Ihres Hauses sicherstellen oder auch Ihren Gasherd oder Ihren Grill damit betreiben. Dies macht Flüssiggas zu einer interessanten Alternative zu anderen Brennstoffen, gerade wenn Sie in ländlichen Regionen ohne Erdgasanschluss oder in Landschafts- oder Wasserschutzgebieten leben.

  • Ein detailliertes Merkblatt zu den verschiedenen Lagerarten können Sie hier herunterladen.

  • Unsere Produkte gibt es in unterschiedlichen Größen von 0,5 kg bis 33 kg als Pfand- oder Eigentumsflaschen. Seit kurzem bieten wir Ihnen auch ein 320 kg Fass.

  • Die 5 kg Flasche und die exklusive 8 kg „Anheizer“ Flasche passen in nahezu jeden Gasgrill. Informationen hierzu finden Sie hier.

  • Entweder 20 x 5 kg Flaschen, 12 x 8 kg Flaschen, 12 x 11 kg Flaschen oder 12 x 33 kg Flaschen.

  • Eine unserer über 500 Vertriebsstellen finden Sie hier.

  • Flüssiggas ist ein Energieträger, der bei der Förderung von Erdgas und Erdöl als sogenanntes Begleitgas anfällt. In Raffinerien wird Flüssiggas bei der Rohölverarbeitung gewonnen.

  • Die mobile Energie lässt sich für viele Einsatzgebiete verwenden. Ganz gleich, ob bei einem Trip mit dem Wohnmobil, einem Campingurlaub, einer Grillparty, beim Kochen in der heimischen Küche oder auf dem Bau, Flüssiggas in Flaschen bringt maximale Flexibilität und Unabhängigkeit in der Gasversorgung. Für weitere Informationen schauen Sie hier.

Kältemittel

Anwendungstechnik

  • Abhängig vom Anwendungsbereich und Einsatzzweck gemäß Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln und DGUV- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind Sie als Betreiber für den sicheren Betrieb und das Durchführen der vorgeschriebenen Prüfungen verantwortlich.

  • Ab einem Energiebedarf von ca. 150 kW/h kann eine Flüssiggas-Verdampferanlage, unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sinnvoll sein.

  • Die Anwendungstechnik umfasst das Planen, Realisieren, Prüfen, Warten und Instandhalten von Flüssiggas-Verdampferanlagen, Versorgungsanlagen für Technische Gase und Kältemittelanlagen.

  • Wir prüfen Flüssiggas-Verdampferanlagen, Gasversorgungsanlagen für Technische Gase und die dazugehörigen Rohrleitungen nach den gesetzlichen Vorschriften und Regeln (BetrSichV, TRBS, TRF).
    Darüber hinaus prüfen wir Gasinstallationen in Wohnmobilen, Bauwagen und -Container, sowie Gasgeräte wie zum Beispiel Gasgrills, Terrassen-Strahler und Heizgeräte.

  • Aus einem Flüssiggas-Lagerbehälter, wird das Medium in flüssiger Form entnommen und im Verdampfer erwärmt. Durch diesen Vorgang steigt die Verdampfungsrate und somit die Entnahmeleistung.
    Je nach Typ und Größe der Verdampferanlage kann ein Leistungsbereich von 20 kg/h bis 4.000 kg/h abgedeckt werden.
     

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